Im Mietpreis der Wohnmobile sind 250km/Mietnacht inklusive. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden mit 0,35€ je km in Rechnung gestellt, entsprechende Kilometer-Pakete können mit der Buchung mitgebucht werden - ein Hinzubuchen im Nachgang ist nicht möglich!
Zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die ihren Ursprung im Mietverhältnis haben, einschließlich aller eventuellen Schadensersatzansprüche, verpflichtet sich der Mieter eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von 1.500,00€ an den Vermieter zu leisten. Die Kaution ist spätestens 7 Tage vor Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter zur Zahlung fällig. Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
Die in der Versicherung geregelte Selbstbeteiligung von 1.500€ gilt je festgestellten Schaden. Eine entsprechende SB Minderung kann durch das Abschließen einer Zusatzversicherung unter dem in den FAQs genannten Link bei der Ergo erreicht werden.
Unsere Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand übergeben. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug innen einwandfrei gereinigt worden sein und die Chemietoilette ist vor der Rückgabe zu entleeren. Außen sollten grobe Verschmutzung wie beispielsweise Lehm mit Wasser abgespühlt worden sein, die restliche Außenwäsche übernehmen wir. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht ausreichend gereinigt sein, werden zusätzliche Reinigungsgebühren berechnet, die sich nach dem entsprechenden Aufwand richten (beispielsweise mindestens 150€ für die Reinigung innen und 150€ für die Reinigung der Chemietoilette).
Rauchen ist in unseren Fahrzeugen strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung führt das zu einem erhöhten Reinigungsaufwand und Schadensersatz, den wir in Rechnung stellen und ggf. von der Kaution einbehalten, mindestens aber 200€.
Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank (Diesel) übergeben. Der Mieter betankt das Fahrzeug nach Bedarf auf eigene Kosten während der Mietzeit und bringt es vollgetankt zurück. Bringt der Mieter das Fahrzeug mit nicht vollständig gefülltem Kraftstofftank zum Vermieter zurück, übernimmt der Vermieter das Auftanken. Für diese zusätzliche Leistung kann der Vermieter die Bezahlung einer angemessenen Vergütung beanspruchen, die Kosten für den nachgefüllten Kraftstoff muss der Mieter auf Nachweis zum Tagespreis vergüten.
Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs entgegen vorheriger Absprache nach Dämmerungsbeginn und eine ordnungsgemäße Rücknahme kann nicht erfolgen, so liegt es im Ermessen des Vermieters die Annahme zu verweigern und auf den nächsten Tagesanbruch zu verschieben. Eine entsprechende Rückzahlung der Kaution erfolgt somit auch erst nach ordnungsgemäßer Rückgabeabwicklung.
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